Stuttgart, den 22.08.2022
Der stellv. schulpolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL hat die Position des Landesschülerbeirats LSBR zur genderneutralen Schreibweise als unwissenschaftlich, anmaßend und ideologiegetrieben zurückgewiesen. „Der deutsche Rechtschreibrat soll genderneutrale Schreibweisen wie Schüler:Innen zwingend anerkennen, damit sie in Klausuren nicht mehr als Fehler angestrichen werden. Das ist der Sieg der linken Bildungsstandards über die Lehrpläne. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien erklärte mehrfach, dass an den Schulen in ihrem Bundesland die Verwendung von Gender-Sonderzeichen nicht gestattet, sondern den amtlichen Regeln des deutschen Rechtschreibrates zu folgen sei. Und der hat Gendersternchen und andere Elemente einer ‚geschlechtergerechten‘ Sprache ausdrücklich nicht in sein Regelwerk aufgenommen. Knapp 300 Linguisten laufen derzeit Sturm gegen die Genderpraxis der öffentlich-rechtlichen Sender. Und jetzt kommen die Schülervertreter aus dem Ländle daher und wollen die Wissenschaft ad absurdum führen. Die Entstehung und der Gebrauch des generischen Maskulinums hat aber mehr mit Grammatik und Wortbildung zu tun als mit Biologie und empirischer Sozialforschung.“
Demnächst erscheint eine erste sprachhistorische Studie zum generischen Maskulinum im Deutschen, in der Weiß und Trutkowski zeigen, dass das generische Maskulinum seit dem Althochdeutschen in Gebrauch ist, also keine junge Erscheinung ist, wie von Vertretern der Genderlinguistik immer ohne wissenschaftlichen Nachweis behauptet wird, weiß Hörner. „Die Bundesbürger lehnen Gender-Sprache unabhängig von Alter, Bildungsgrad und Geschlecht mehrheitlich ab. Hinzu kommt, dass die völlig inkonsistenten und oft individuell frei erfundenen Gender-‚Regeln‘ nicht nur extrem hinderlich beim Spracherwerb von Kindern und Jugendlichen sind, sondern auch von Zuwanderern und Bürgern, die ohnehin mit Textverständnisproblemen zu kämpfen haben. Den jugendlichen Vorkämpfern des Sonderzeichensalats ist die Pflege ihres Unwissens über den Unterschied von Genus und Sexus offensichtlich wichtiger. Selbst Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kommt zu dem Ergebnis, dass eine staatliche Normierung der Sprache zur verbindlichen Verwendung durch alle Bürger im privaten und gesellschaftlichen Bereich ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ‚damit verfassungsrechtlich unzulässig‘ sei. Wenn Schüler jetzt schon beginnen, Moral über Recht zu stellen, ist das ein verheerendes Zeichen.“